Social Media
Musik
Mobilität
- Die Bahn
- Verkehrsverbund Stuttgart
- Stuttgarter Straßenbahn
- Easyjet
- EuroWings
- Hotel Reservierung
- Hotel Buchung
Wetter
- Deutscher Wetterdienst
- Wettergefahren
- Wetterstation S-Rot
- Wetter.INFO
- Wetter.COM
- Wetter.DE
- Wetter.NET
Fußball
Schach
Radfahren
- Tour Stuttgart-Speyer
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club, Landesverband Baden-Württemberg
- Bett und Bike, 4500 ADFC zertifizierte fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland
- ADFC Radreisen, Touren mit Erlebnisqualität
- ADFC Tourenportal, hier sind Sie genau richtig, wenn Sie gerne mit dem Fahrrad auf Reisen gehen oder bei Tagesausflügen mit dem Rad die Umgebung erkunden.
- Fahrradtouren Portal, Wegbeschreibungen und Kartentipps
- Bikeline, hier finden Sie Radtourenbücher, Radkarten, Radstadtpläne, MountainBikeGuides
- Tour de France
- Giro d Italia
- Vuelta a Espana
- Tour de Suisse
Laufen
Blog
Doping die Zweite
15.04.2008
Wie die Staatsanwaltschaft aus Bonn verlauten ließ, wurde das Verfahren gegen Jan Ullrich, dem Täuschung und Betrug zum Nachteil seiner ehemaligen Arbeitgeber durch Doping vorgeworfen worden war, eingestellt.
Auf Jan Ullrichs Homepage wurde folgende Presseerklärung veröffentlicht:
"Presseerklärung der Verteidigung
Montag, 14. April 2008
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das wegen des Vorwurfs des Betruges gegen Jan Ullrich eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 153 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Damit sind die Ermittlungen ohne eine Schuldfeststellung beendet
Jan Ullrich ist dem Betrugsvorwurf stets entgegengetreten. Das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft verlangte Geständnis kam deshalb für ihn nicht in Betracht.
Mit einer Einstellung nach § 153 a StPO wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Der als Auflage akzeptierte Geldbetrag steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Belastungen, die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbunden gewesen wären und kommt zum überwiegenden Teil gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Der Wert der Forderungen gegenüber dem Inhaber des ehemaligen Teams Coast ist als so gering zu veranschlagen, dass der von Jan Ullrich erklärte Verzicht auf einen Teil seiner Ansprüche kein nennenswertes finanzielles Opfer darstellt.
Jan Ullrich hat sich entschlossen, das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen, weil der deutsche Strafprozess dem Beschuldigten keine Gelegenheit bietet, seine Rehabilitierung zu erzwingen.
Johann Schwenn
Rechtsanwalt"
Jeder kann sich den § 153 a Abs. 1 der StPO selbst anschauen und wenn man dann schon mal im Gesetz herumblättert, dann kann man sich auch den § 170 Abs. 2 der StPO anschauen und sich dann seine eigenen Gedanken machen, warum das Verfahren nicht nach dieser Rechtsvorschrift eingestellt wurde.
Wir sehen uns, bis Mittwoch.